Regel der Dominikanischen Gemeinschaften

REGEL DER DOMINIKANISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM ORDEN DES HL. DOMINIKUS

I. Grundregel der dominikanischen Laien

1.
Männer und Frauen, die mitten in der Welt die Nachfolge Christi leben, haben kraft Taufe und Firmung Anteil am dreifachen Amt Jesu Christi, der Prophet, Priester und Hirte ist.
Sie sind dazu berufen, die Gegenwart Christi in den Völkern lebendig zu erhal­ten und dazu beizutragen, dass „die Menschen überall auf der Erde die Heilsbot­schaft Gottes erkennen und annehmen können“ (Apostolorum actuositatem, Dekret über das Laienapostolat des II. Vatikanums, Nr. 3).

2.
Einige von ihnen lassen sich vom Geist Gottes zu einem Leben aus Geist und Charisma des hl. Dominikus bewegen. Mit einem besonderen Versprechen, das ihren eigenen Statuten entspricht, gliedern sie sich in den Orden ein.

3.
Sie schließen sich zu Gemeinschaften zusammen und bilden mit den anderen Zweigen des Ordens eine Familie (vgl. LCO 141).

4.
Dies prägt sowohl ihr persönliches geistliches Leben wie auch ihren Dienst vor Gott und an den Menschen in der Kirche.
Als Mitglieder des Ordens sind sie auf ihre Weise Träger seiner apostolischen Sendung in Gebet, Studium und Predigt.

5.
Wie Dominikus, Katharina von Siena und viele andere Brüder und Schwestern, die das Leben des Ordens und der Kirche beispielhaft geprägt haben, finden sie Kraft in der geschwisterlichen Gemeinschaft, die sie vor allem darin bestärkt, ihren eigenen Glauben zu bezeugen, die Probleme und. Bedürfnisse der Men­schen von heute wahrzunehmen und die Wahrheit sichtbar werden zu lassen.

6.
Mit den heute drängenden Aufgaben des Apostolats der Kirche setzen sie sich engagiert auseinander. Besonders fühlen sie sich gedrängt, den Menschen in ihren Ängsten in entgegenkommender Geschwisterlichkeit zu begegnen, sich für die Sache der Freiheit einzusetzen und Gerechtigkeit und Frieden zu fördern.

7.
Vom Charisma des Ordens geprägt, wissen sie, dass ihre apostolische Tätigkeit aus der Tiefe geistlicher Erfahrung entspringen muss.

II. Normen für das Gemeinschaftsleben
8.
In wirklich geschwisterlicher Gemeinschaft sollen sie sich bemühen, den Geist der Seligpreisungen zu leben. Das zeigt sich in der Herzlichkeit ihres Umgangs mit den Menschen, wo immer sie ihnen begegnen, aber auch in der Bereitschaft, ihre Zeit und ihren Besitz mit den Mitgliedern ihrer Gemeinschaften, besonders den Armen und Kranken, zu teilen, sowie im gedenkenden Gebet für die Ver­storbenen, so dass sie immer ein Herz und eine Seele in Gott sind (Apg 4,32).
9.
Gemeinsam mit den Ordensbrüdern und -schwestern tragen die Mitglieder der Gemeinschaften das Apostolat des Ordens und nehmen so aktiv Anteil am Le­ben der Kirche. Dabei sollen sie immer bereit sein, mit anderen apostolischen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten.

10.
Dies sind die wichtigsten Quellen, aus denen dominikanische Laien die Kraft schöpfen, ihrer eigenen Berufung gerecht zu werden – einer Berufung, in der Kontemplation und Apostolat unlösbar ineinander verschränkt sind:
a) das Hinhören auf Gottes Wort und das Lesen der Hl. Schrift, besonders des Neuen Testamentes,
b) das tägliche Stundengebet und die tägliche Feier der Eucharistie, soweit es möglich ist,
c) die häufige Feier des Sakramentes der Versöhnung,
d) die Feier des Stundengebets mit der ganzen Dominikanischen Familie wie auch das persönliche Gebet, zum Beispiel Meditation und Rosen­kranz,
e) die Bekehrung des Herzens aus dem Geist und der Umkehrpraxis des Evangeliums,
f) das ständige Studium der offenbarten Wahrheit und das unablässige Nachdenken über die Probleme dieser Zeit im Licht des Glaubens,
g) ein freundschaftliches Verbundensein mit Maria, wie es der Tradition des Ordens entspricht, mit dem hl. Dominikus, unserem Ordensvater , und mit der hl. Katharina von Siena,
h) regelmäßige gemeinsame. Besinnungszeiten.

11.
Ziel der dominikanischen Ausbildung ist es, Menschen zu wirklich mündigen Gläubigen werden zu lassen, die fähig sind, das Wort Gottes anzunehmen, es zu feiern und weiterzusagen.
Jede Provinz soll eine Rahmenordnung erstellen:
a) für die stufenweise Grundausbildung neuer Mitglieder,
b) für die ständige Fortbildung aller, auch der Einzelmitglieder.

12.
Jedes Mitglied des Dominikanerordens muss fähig sein, das Wort Gottes zu ver­künden. In der Verkündigung nehmen Christen das prophetische Amt wahr, zu dem sie durch Taufe und Firmung bevollmächtigt sind.
In der Welt von heute muss die Predigt des Wortes Gottes vor allem auch darin bestehen, die Würde der menschlichen Person sowie das Leben und die Familie zu verteidigen. Es gehört auch zur dominikanischen Berufung, die Einheit der Christen sowie den Dialog mit den Nichtchristen und Nichtglaubenden voranzu­bringen.

13.
Die wichtigsten Quellen, aus denen eine erfolgversprechende dominikanische Ausbildung schöpfen muss, sind folgende:
– das Wort Gottes und das theologische Denken und Nachdenken,
– das liturgische Gebet,
– die Geschichte und Tradition des Ordens,
– die neueren Dokumente der Kirche und des Ordens,
– das Erkennen der Zeichen der Zeit.

14.
Um dem Orden eingegliedert zu werden, müssen die Mitglieder ein Versprechen ablegen. Sie erklären damit ausdrücklich, dass sie im Geist des hl. Dominikus und nach der Lebensweise, wie sie die Regel vorschreibt, leben wollen. Die Versprechen gelten auf Zeit oder für die ganze Lebensdauer.
Bei der Ablegung des Versprechens soll diese oder eine inhaltlich gleiche For­mulierung verwendet werden:
„Zur Ehre Gottes, der alles trägt und erhält, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, zur Ehre der seligen Jungfrau Maria und des hl. Dominikus verspreche ich, N.N., vor Ihnen, N.N., dem/der Verantwortlichen dieser Ge­meinschaft, und N.N., dem Geistlichen Be­gleiter/der Geistlichen Begleiterin, anstelle des Ordensmeisters des Predigerordens, dass ich nach der Regel der Do­minikanischen Gemeinschaften im Orden des hl. Dominikus (für drei Jahre / das ganze Leben hindurch) leben will.“

III. Struktur und Leitung der Gemeinschaften

15.
Die Gemeinschaft ist das geeignete Mittel, die Hingabe jedes einzelnen an seine eigene Berufung zu nähren und zu fördern. Wie oft und in welchen Abständen die Treffen stattfinden, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft verschieden. Die regelmäßige Teilnahme jedes Mitglieds zeigt seine Treue und Verlässlichkeit.

16.
Bei der Zulassung von Bewerbern/Bewerberinnen sind die Vorschriften des Di­rektoriums bezüglich der persönlichen Fähigkeiten und der Dauer der Probezeit zu beachten. Die Zulassung ist dem/der Verantwortlichen der einzelnen Ge­meinschaft übertagen. Der Aufnahme (in das Einführungsjahr) geht eine Ab­stimmung des Rates der Gemeinschaft voraus, die einen rechtlich verbindlichen Charakter hat. Dann erst kann die Aufnahme der Bewerber/Bewerberinnen durch den Verantwortlichen/die Verantwortliche der Gemeinschaft zusammen mit dem Geistlichen Begleiter/der Geistlichen Begleiterin nach dem vom Di­rektorium bestimmten Ritus erfolgen.

17.
Nach Ablauf des vom Direktorium vorgeschriebenen Einführungsjahres und der Abstimmung im Rat der Gemeinschaft nimmt der/die Verantwortliche der Ge­meinschaft zusammen mit dem Geistlichen Begleiter/der Geistlichen Begleiterin das zeitliche, nach weiteren Jahren das endgültige Versprechen entgegen.

18.
Die Gemeinschaften der Laien stehen unter der Jurisdiktion des Ordens; sie ge­nießen aber die den Laien eigene Autonomie, kraft derer sie sich selbst leiten.

19.
a) Der Ordensmeister als Nachfolger des hl. Dominikus und Haupt der gan­zen Dominikanischen Familie steht allen Gemeinschaften in der Welt vor. Er soll den Geist des Ordens ungeschmälert in ihnen lebendig erhalten, ih­nen entsprechend den Erfordernissen von Zeit und Ort Richtlinien für das praktische Handeln geben und das geistliche Wohl und den apostolischen Eifer der Mitglieder fördern.
b) Der Generalpromotor vertritt den Ordensmeister gegenüber allen Gemein­schaften und trägt deren Anliegen dem Ordensmeister oder dem General­kapitel vor.

20.
a) Der Provinzial steht den Gemeinschaften innerhalb der Grenzen des Territoriums seiner Provinz vor; mit Zustimmung des Ortsordinarius er­richtet er neue Gemeinschaften.
b) Der Provinzpromotor/Die Provinzpromotorin vertritt den Provinzial und gehört mit allen Rechten zum Provinzrat der Dominikanischen Gemein­schaft. Er/Sie wird vom Provinzkapitel oder vom Provinzial mit seinem Konsil ernannt; vor her muss der Provinzrat der Dominikanischen Gemein­schaft gehört werden.
c) Im Gebiet einer Provinz soll ein Provinzrat der Dominikanischen Gemein­schaft eingerichtet werden, dessen Mitglieder von den Gemeinschaften ge­wählt werden und der nach den Vorschriften, die im Direktorium festge­legt sind, geordnet ist. Dieser Rat wählt auch den Provinzverantwortli­chen/die Provinzverantwortliche.

21.
a) Die örtliche Gemeinschaft wird vom/von der Gruppenverantwortlichen und dem Gruppenrat geleitet. Sie nehmen die volle Verantwortung von Leitung und Verwaltung wahr.
b) Der Rat wird auf Zeit und nach der von den Direktorien der einzelnen Provinzen festgelegten Weise gewählt. Der/Die Gruppenverantwortliche wird von den Mitgliedern des Rates aus ihrer Mitte gewählt.
c) Der Geistliche Begleiter/Die Geistliche Begleiterin hilft den Mitgliedern im Bereich von Glaubenslehre und geistlichem Leben. Die Ernennung erfolgt durch den Provinzial, der vorher den Provinzpromotor/die Provinzpromoto­rin und den örtlichen Rat hören muss.

22.
a) Wo es im selben Land mehrere Ordensprovinzen gibt, kann ein Nationalrat gemäß den in den Direktorien der einzelnen Provinzen festgelegten Nor­men eingerichtet werden.
b) Ebenso kann ein internationaler Rat errichtet werden, sollte sich das als wünschenswert erweisen. Dazu sind die Gemeinschaften des ganzen Ordens zu befragen.
23.
Die Räte der Gemeinschaften können Wünsche und Petitionen an das Provinz­kapitel der Brüder richten, die Provinz-und Nationalräte an das Generalkapitel. Zu diesen Kapiteln sollen einige Verantwortliche der Dominikanischen Gemein­schaften eingeladen werden, um die Themen und Tagesordnungspunkte, die sich auf die Laien beziehen, mit ihnen zu behandeln.

24.
Die eigenen Statuten der Dominikanischen Gemeinschaften im Orden des hl. Dominikus sind:
a) die Regel der Dominikanischen Gemeinschaften:
– Grundregel der dominikanischen Laien (I),
– Normen für das Gemeinschaftsleben (II),
– Struktur und Leitung der Gemeinschaften (III);
b) die allgemeinen Erklärungen des Ordensmeisters oder der General-kapitel;
c) die Direktorien der einzelnen Provinzen.

Rom, 16. Februar 1987

Fr. Damian Byrne OP, Ordensmeister
Fr. J. Martin OP, Sekretär